Schwanger auf Kreuzfahrt

Die meisten Frauen, die schwanger sind, fliegen oder fahren vor allem in den ersten Schwangerschaftswochen bedenkenlos in den Urlaub. 

Doch wie ist das auf einer Kreuzfahrt?

Im Allgemeinen stellt eine Kreuzfahrt für Schwangere bis zu einem gewissen Zeitpunkt kein Problem dar. Im Gegenteil – ab dem 3. Monat lassen die ersten Beschwerden einer Schwangerschaft meist nach und dieser bietet so den besten Reisezeitpunkt, um sich nochmal richtig zu entspannen.

Allerdings wurden besonders in den letzten Jahren die Regelungen der Reedereien für Schwangere immer strenger und diese Vorsicht hat auch gute Gründe: Der Schiffsarzt ist in der Regel ein Allgemeinmediziner und nicht für spezielle Bedürfnisse während einer Schwangerschaft oder für die Geburt ausgebildet. Kommt es also zu extremen Komplikationen und dem Schiffsarzt fehlen die nötigen Geräte oder das Wissen, kann viel Zeit verstreichen bis ein Rettungshubschrauber eintrifft.

Darüber hinaus kann eine Schwangerschaft zu heftiger Übelkeit führen, die durch eine Kreuzfahrt begünstigt werden kann. Viele Medikamente dürfen Schwangere nicht einnehmen, weshalb Schwangeren mit einer starken Anfälligkeit für Übelkeit eher von einer Kreuzfahrt abgeraten wird.

AGBs beachten!

Grundsätzlich haben die Reedereien in ihren AGBs die Richtlinien für schwangere Frauen festgelegt. Da während des Buchungsvorgangs meist nicht danach gefragt wird, sollten die AGBs gründlich gelesen und ggf. die Reederei kontaktiert werden. Bei AIDA Cruises muss jeder Passagier ein Schiffsmanifest online ausfüllen, bei dem nach weiteren Beeinträchtigungen gefragt wird. In diesem Feld sollte die Schwangerschaft angegeben werden, sodass die Reederei und die Crewmitglieder einen umfassenden Überblick haben.

In jedem Fall ist eine Abklärung mit dem Arzt oder der Hebamme empfehlenswert, um Risiken auszuschließen. Viele Reedereien wie zum Beispiel Norwegian Cruise Line oder Royal Caribbean fordern sogar eine Bescheinigung vom Arzt, dass die Schwangere bedenkenlos reisen darf.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht bis zu welcher Schwangerschaftswoche (SSW) Sie mit den verschiedenen Reedereien reisen dürfen. Jedoch sollte sich trotzdem mit der Reederei in Verbindung gesetzt werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Einige Reedereien machen auch eine Kontrolle und wollen ggf. den Mutterpass sehen oder ein Attest des Arztes. 

ReedereiSpätestmögliche SSW bei Reiseantritt oder -ende
AIDA Cruises24. SSW bei Reiseende
Costa Kreuzfahrten24. SSW bei Reiseende
Cunard Line23. SSW bei Reiseende
Disney Cruise Line24. SSW bei Reiseende
Hapag Lloyd Cruises24. SSW bei Reiseende
MSC Kreuzfahrten23. SSW bei Reiseantritt
Norwegian Cruise Line24. SSW bei Reiseantritt
Reederei Deilmann24. SSW bei Reiseantritt
Royal Caribbean24. SSW bei Reiseantritt
TUI Cruises24. SSW bei Reiseantritt

Reisegebiete

Bevorzugte Reiseziele für Schwangere sind die innerhalb Europas, denn hier lassen sich gleich mehrere Vorteile festhalten:

  • keine lange Anreise
  • keinen Jetlag
  • Klimaveränderung ist nicht so stark
  • geringeres Erkrankungsrisiko

Natürlich können Sie auch eine Kreuzfahrt in exotische und ferne Länder antreten. Allerdings wird davon abgeraten, in Regionen zu reisen, in der Infektionskrankheiten wie Gelbfieber, Malaria oder Hepatitis E auftreten. Dazu gehören zum Beispiel Länder in Zentralafrika, Mittelamerika und Südostasien. Außerdem sollten Sie sich über die Gegenden informieren, in denen der Zika-Virus verbreitet ist. Über die Website des Auswärtigen Amts können Sie sich detaillierte Informationen zu den einzelnen Ländern einholen!

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Reiserücktritt bei einer Schwangerschaft

Vor allem bei einer Schwangerschaft sollte eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden, die Sie vor finanziellen Risiken bei unerwarteten Komplikationen schützt. Ebenso müssen Sie bei Stornierung der Kreuzfahrt nicht die gesamten Stornokosten selbst tragen.

Reedereien wie MSC Kreuzfahrten und Hapag Lloyd bieten seinen Kunden an, bei Nichtwissen der Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Buchung, den vollen Preis bei Stornierung unter den gegebenen Umständen zu erstatten.

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Quelle:meine-landausfluege.de