Ihr Kind möchte mit Oma und Opa, der Lieblingstante oder mit Bekannten eine Kreuzfahrtreise machen? Das Kind reist nur mit einem Elternteil oder möchte sogar alleine auf Kreuzfahrt gehen? In jedem Fall wird eine Reisevollmacht benötigt. Was Sie dabei alles beachten sollten, finden Sie in in unserem Artikel.

Kreuzfahrt mit den Großeltern
Kreuzfahrt mit den Großeltern

Was ist eine Reisevollmacht?

Zunächst wollen wir klären, was überhaupt eine Reisevollmacht ist.

Allgemein ist eine Reisevollmacht eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten oder dem gesetzlichen Vormund, die es minderjährigen Kindern erlaubt in Begleitung einer Betreuungsperson oder alleine ins Ausland zu reisen. Oft reisen Kinder auch nur mit einem Elternteil, zum Beispiel wenn die Eltern geschieden sind und getrennt leben oder Sie alleinerziehend sind. Liegt ein geteiltes Sorgerecht vor, benötigen Sie auch hier eine schriftliche Einverständniserklärung.

Die Bestimmungen sind von Land zu Land unterschiedlich, daher gibt es auch keine generelles Muster einer Reisevollmacht. So reicht einigen Ländern ein formloses Dokument und andere haben eigene Vordrucke zum Ausfüllen, die zudem auch amtlich beglaubigt werden müssen. Über die Seite des Auswärtigen Amtes können Sie sich informieren. In jedem Fall sollte aus der Reisevollmacht deutlich hervorgehen, dass der/ die Minderjährige das Einverständnis der Eltern hat, (in Begleitung) ins Ausland zu reisen.

Folgende Daten sollte die Reisevollmacht enthalten: 

  • Personalien des/ der Minderjährigen
  • Personalien und Erreichbarkeit der Erziehungsberechtigten
  • Reiseroute und Reisezeit
  • Personalien der volljährigen Begleitperson
  • ggf. Unterschriftsbeglaubigung durch Notar oder Rathaus

Daneben sollte das erforderliche Ausweisdokument (Personalausweis, Kinder-/ Reisepass) sowie vor allem bei Namensabweichungen eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen mitgeführt werden.

Tipp: Fügen Sie der Vollmacht Kopien der Lichtbildausweise der Erziehungsberechtigten bei!

Es ist vorgeschrieben, die Reisevollmacht mindestens in Englisch und ggf. in der Sprache des Ziellandes/ der Zielländer (durch Übersetzerbüro) zu haben. Bei alleinigem Sorgerecht ist an ein Nachweis über die sogenannte Negativbescheinigung ebenfalls zu denken.

Warum benötige ich eine Reisevollmacht?

Es gibt mehrere Gründe für eine Reisevollmacht. Zum Einen soll damit nachgewiesen werden, dass es sich nicht um eine unerlaubte Kindesentziehung oder Kindesentführung handelt. Werden Sie nämlich kontrolliert und führen keine Reisevollmacht für die/ den Minderjährige/-n mit sich, ist der Urlaub vorbei, bevor er überhaupt angefangen hat.

Zum Anderen ist eine Reisevollmacht dringend erforderlich, wenn das Kind während der Reise zum Arzt muss. Ohne diese Vollmacht darf das Kind nämlich nicht behandelt werden.

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Vorgaben der Reedereien

Manche Reedereien haben neben den gesetzlichen Vorschriften, noch eigene Regelungen, die erfüllt sein müssen, damit ein/-e Minderjährige/-r in Begleitung eines anderen Erwachsenen oder ohne Eltern ins Ausland reisen darf. Ebenfalls ist bei amerikanischen Reedereien darauf zu achten, dass die Volljährigkeit erst mit 21 Jahren erreicht ist. 

Welche Regelungen, Ausnahmen und speziellen Vorschriften es für die verschiedenen Reedereien gibt, können Sie der folgenden Tabelle entnehmen. Natürlich ist es ebenfalls wichtig, das erforderliche Ausweisdokument (Personalausweis, (Kinder-) Reisepass mitzuführen. Bei Kreuzfahrten außerhalb Europas (zum Beispiel USA, Russland, Brasilien, China, Ägypten oder die Türkei) bedenken Sie, ggf. Visa zu beantragen.

Alleine verreisen (ohne Beziehungsberechtigten und ohne Begleitung)Minderjährige/-r ohne gesetzlichen Vormund (in Begleitung eines anderen Erwachsenen)Minderjährige/-r nur mit einem Elternteil
AIDA Cruisesab 16 Jahren, Einverständniserklärung der Eltern und Passkopien der Sorgeberechtigten
sonst ab 18 Jahren
Reisevollmacht (min. auf Englisch; Vorlage PDF), notarielle Beglaubigung, Passkopien der Erziehungsberechtigten
Mindestalter der Begleitperson: 18
Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Erziehungsberechtigten
Alleiniges Sorgerecht: Nachweis
Anderer Name: beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde
Costa Kreuzfahrtenab 18 JahrenReisevollmacht (min. auf Englisch), Passkopien der Erziehungsberechtigten
Mindestalter der Begleitperson: 18
Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Erziehungsberechtigten
Alleiniges Sorgerecht: Nachweis
Disney Cruise Lineab 18 JahrenReisevollmacht (min. auf Englisch; Vorlage PDF), Passkopien der Erziehungsberechtigten
Mindestalter der Begleitperson: 21
Keine besonderen Vorgaben
Hapag-Lloyd Kreuzfahrtenab 18 JahrenReisevollmacht (min. auf Englisch), Passkopien der Erziehungsberechtigten
Mindestalter der Begleitperson: 18
Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Erziehungsberechtigten
Alleiniges Sorgerecht: Nachweis
Ausweiskopien

Einreisebestimmungen der Zielländer beim Auswärtigen Amt erfragen
MSC Kreuzfahrtenab 18 JahrenReisevollmacht (min. auf Englisch), Passkopien der Erziehungsberechtigten
Mindestalter der Begleitperson: 18
Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Erziehungsberechtigten
Alleiniges Sorgerecht: Nachweis
Norwegian Cruise Lineab 21 Jahren (Ausnahme: Ehepaare, Nachweis über Eheschließung muss vorliegen)Einverständniserklärung (min. auf Englisch; Vorlage PDF), Passkopien der Erziehungsberechtigten
Mindestalter der Begleitperson: 18
Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Erziehungsberechtigten
Alleiniges Sorgerecht: Nachweis
Anderer Name: beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde
Royal Caribbean InternationalAb 21 Jahren (Ausnahme: Abfahrten außerhalb Nordamerikas gilt eine Altersgrenze von 18 Jahren; Ehepaare, Nachweis über Eheschließung muss vorliegen)keine Angabenkeine Angaben
TUI Cruisesab 18 JahrenReisevollmacht (min. auf Englisch; Vorlage PDF), notarielle Beglaubigung, Passkopien der Erziehungsberechtigten
Mindestalter der Begleitperson: 18
Keine besonderen Vorgaben

In jedem Fall ist es ratsam, im Vorfeld mit der Reederei Kontakt aufzunehmen. Bei einigen Reedereien gibt es für manche Destinationen nochmal besondere Vorschriften. So benötigen Sie beispielsweise bei Norwegian Cruise Line bei Kreuzfahrten nach Kanada neben der Einverständniserklärung und den Kopien, einen beglaubigten Brief. Dieser muss nochmals die Erlaubnis des gesetzlichen Vormundes sowie die Erreichbarkeit und die Aufenthaltsdauer beinhalten. Bei Reisen nach Bosnien & Herzegowina, Mazedonien, Serbien und Griechenland muss die Reisevollmacht beglaubigt sein.

In der Regel muss auch eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten für die Kinderbetreuung vorliegen. So können Kinder beispielsweise zum Kids Club von AIDA Cruises nur mit diesem Einverständnis.

Als Minderjährige/-r alleine reisen

Wie Sie der Tabelle bereits entnehmen können, ist es nur Minderjährigen bei AIDA Cruises erlaubt, mit dem Einverständnis des gesetzlichen Vormundes eine Kreuzfahrt alleine anzutreten. Besonders beliebt sind hier Kreuzfahrten im Mittelmeer (z.B. nach Spanien oder Kroatien). Bei anderen Reedereien ist es erforderlich, volljährig zu sein, oder mit einer Begleitperson zu reisen. Allgemein sind die Bestimmungen in Europa etwas lockerer als in Amerika.

Fazit

Heutzutage ist es leicht, ein minderjähriges Kind mit auf eine Kreuzfahrt zu nehmen. Kümmern Sie sich am besten rechtzeitig um alle erforderlichen Dokumente und setzen Sie sich ggf. mit der Reederei in Kontakt. Wenn Sie sich am Ende immer noch unsicher sind, lassen Sie die Dokumente beglaubigen. Die Kosten liegen in der Regel bei 15 bis 20 Euro. Dann kann Ihrer Kreuzfahrtreise auch nichts mehr im Weg stehen!

Tipp: Haben Sie die erforderlichen Dokumente in zweifacher Ausführung dabei!

Download: Formular Reisevollmacht

Titelbild: © Norwegian Cruise Line

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Quelle: meine-landausfluege.de